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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
in den FAQ's Baden-Württemberg zur Coronaverordnung steht in der Rubrik
Was gilt beim Sporttreiben?
Alarmstufe und Alarmstufe II:
In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Im Freien gilt die 3G-Regel * wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.
Für am Ligabetrieb oder an Wettkampfserien teilnehmende Sportlerinnen und Sportler sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden, die nicht Beschäftigte sind (zum Beispiel Verbandstrainerinnen und -trainer, Schieds- sowie Kampfrichterinnen und -richter) ist abweichend von der allgemeinen Regelung in der Warnstufe in geschlossenen Räumen ein Antigen-Testnachweis ausreichend. In der Alarmstufe gilt auch bei Wettkampfserien oder beim Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises und in geschlossenen Räumen 2G.
Das würde auf 2G hindeuten und dann wäre alles was ich vorhin geschrieben habe nichtig und ich hätte mich sehr gerne geirrt.
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