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Alt 26.11.2021, 16:36
Quizard Quizard ist offline
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022

Soeben kam vom DTTB für deren Spielklassen die Info:


bei dem gestern stattgefunden Treffen von Vertretern der Mitgliedsverbände, hat man sich darauf verständigt, grundsätzlich am Spielbetrieb in den Bundesspielklassen festhalten zu wollen.

Da dies aktuell nicht in allen Bundesländern uneingeschränkt unter 3G/2G-Bedingungen möglich sein wird, wurden Ausnahmemöglichkeiten geschaffen, die Sie dem Beschluss im Anhang entnehmen können. Ziel soll es sein, in der aktuellen Halbrunde noch so viele Mannschaftskämpfe wie möglich stattfinden zu lassen. Allerdings mit Rücksicht auf die von Hallenschließungen und erschwerten Bedingungen betroffenen Verbände.

Wir werden die Situation in den kommenden Wochen im Auge behalten, um notfalls auch kurzfristig auf Entwicklungen reagieren zu können, die ggf. Änderungen dieses Beschlusses zur Folge haben.


Beschluss des DTTB-Präsidiums

1. Die Vorschriften für die Absetzung von Mannschaftskämpfen werden wie folgt ergänzt:

a. Ergänzend zu WO G 6.1 werden Mannschaftskämpfe in den Bundesspielklassen abgesetzt, wenn auf Grund der gültigen staatlichen Verordnungen in der Region der Heimmannschaft die Austragungsstätte nicht zur Verfügung steht.

b. Ergänzend zu WO G 6.1 wird ein Mannschaftskampf in den Bundesspielklassen auf Antrag abgesetzt, wenn auf Grund der gültigen staatlichen Verordnungen in der Region einer beteiligten Mannschaft Sporthallen für den Sportbetrieb geschlossen sind.

c. Ergänzend zu WO G 6.1 wird ein Mannschaftskampf in den Bundesspielklassen auf Antrag einer beteiligten Mannschaft abgesetzt, wenn, auf Grund staatlicher Verordnungen, in der Region der Heimmannschaft 2G+ (vollständiger Impfschutz /genesen und gestestet) Voraussetzung zum Betreten der Austragungsstätte des Mannschaftskampfes ist.

Für Punkt b. und c. gilt: Der Antrag auf Spielabsetzung muss spätestens bis 72 Stunden vor Spielbeginn beim Spielleiter eingehen. Ausgenommen von dieser Frist ist eine kurzfristige Änderung an der gültigen staatlichen Verordnung.

Geändert von Quizard (26.11.2021 um 16:40 Uhr)
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