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Alt 02.12.2021, 21:42
Quizard Quizard ist offline
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022

Und nun sind auch die neuen Regeln vom DTTB gekommen (Änderungen unterstrichen). Die Frage ist, ob als Begründung für die Absetzung 2G+ ausreicht.


1. Die Vorschriften für die Absetzung von Mannschaftskämpfen werden wie folgt ergänzt:

a. Ergänzend zu WO G 6.1 werden Mannschaftskämpfe in den Bundesspielklassen abgesetzt, wenn auf Grund der gültigen staatlichen Verordnungen in der Region der Heimmannschaft die Austragungsstätte nicht zur Verfügung steht.

b. Ergänzend zu WO G 6.1 wird ein Mannschaftskampf in den Bundesspielklassen auf Antrag abgesetzt, wenn auf Grund der gültigen staatlichen Verordnungen in der Region einer beteiligten Mannschaft Sporthallen für den Sportbetrieb geschlossen sind.

c. Ergänzend zu WO G 6.1 kann (vorher wird) ein Mannschaftskampf in den Bundesspielklassen auf Antrag einer beteiligten Mannschaft abgesetzt werden, wenn, auf Grund staatlicher Verordnungen, in der Region der Heimmannschaft 2G+ (vollständiger Impfschutz /genesen und gestestet) Voraussetzung zum Betreten der Austragungsstätte des Mannschaftskampfes ist. Der Antrag ist zu begründen.

Für Punkt b. und c. gilt: Der Antrag auf Spielabsetzung muss spätestens bis 72 Stunden vor Spielbeginn beim Spielleiter eingehen. Ausgenommen von dieser Frist ist eine kurzfristige Änderung an der gültigen staatlichen Verordnung.
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