AW: Neuste Änderung ab 25.11 durch HTTV
Der Vollständigkeit halber noch die Ergänzung, dass es ab heute noch eine zweite Stellschraube gibt. Neben der hessenweiten Hospitalisierungsrate (3 Stufen) gibt es jetzt auch eine auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt bezogene Hotpspotregelung. Bei einer Inzidenz von über 350, ist u.a. auch beim Sport, dann 2-G-Plus notwendig. Allerdings mit der Unterscheidung zwischen Zweit- und Drittgeimpften. Wer schon geboostert ist, benötigt neben dem Impfnachweis keine Testung (Bürgertest oder PCR). Die Regelung gilt erst einmal für 2 Monate, mal sehen, was kurz vor dem Rückrundenstart gilt und relevant ist.
D.h. jetzt sind wieder Hospitalisierungsrate Hessen und Inzidenz im Kreis relevant - und es gibt eine Differenzierung zwischen Zweit- und Drittimpfung im Falle einer Testpflicht.
__________________
Nichts bleibt wie es wird!
Mephisto
TSG Oberrad
|