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Zitat von TPZ
Splitting (und dein Steuerklasse 3 und 5 Beispiel) macht ja v. a. Sinn, wenn ein entsprechender Gehaltsunterschied da ist. Ansonsten rechnet sich das auch bei bestimmten Konstellationen nicht (vgl. Wiki-Artikel).
Dementsprechend ist nicht für jedes Ehepaar die Kombination 3/5 sinnvoll (und manche Frauen wollen auch nicht auf 5, weil es schlimmstenfalls im Trennungsfall bedeutet, dass die Frau auch weniger in die Altersvorsorge eingezahlt hat und insgesamt womöglich sehr schlecht da steht).
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Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass die Höhe der tatsächlichen Steuerlast von den Steuerklassen abhinge. Tatsächlich ist die Wahl einer Steuerklasse genauso wie die fest eingetragenen Freibeträge nur ein Hilfsmittel, um die vorab zu entrichtenden Steuern an die tatsächlich im Nachhinein festgesetzten Steuern anzupassen. Erst mit der Steuererklärung entscheidet man sich für eine Zusammen- oder Getrenntveranlagung als Ehepartner und nur dadurch wird tatsächlich dann im Nachhinein festgestellt, wieviel Steuern zu entrichten sind. Eine unzutreffende Wahl der Steuerklassen vorher führt dann halt zu entsprechenden Nachzahlungen oder Erstattungen.
Und Sozialversicherungsbeiträge haben gleich überhaupt nichts mit den Steuerklassen zu tun sondern hängen nur am Bruttogehalt. Der von dir beschriebene Effekt der Schlechterstellung in der Altersvorsorge tritt nur dann ein, wenn ein Partner sich mit einem schlechter bezahlten Job zufrieden gibt, weil es aufgrund der Steuerklasse 5 ja 'eh nix bringt', mehr zu verdienen.