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Alt 18.12.2021, 02:24
Noppenzar Noppenzar ist gerade online
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AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Ganz einfach erklärt wie es bisher läuft:

Es gibt eine Grundtabelle und eine Splittingtabelle. In letzterer werden Ehegatten zusammen veranlagt. Der maximale steuerliche Vorteil für einen verheirateten Alleinverdiener beträgt in etwa 17.500 Euro. Danach wird auch im Splittingtarif die höchste Progression erreicht. Bei ganz hohen Einkommen kommen noch 3% Vorteil bei der "Reichensteuer" dazu, bis auch hier die Maximalprogression erreicht ist. Das sind nochmal 7.500 Euro.

Für verheiratete Doppelverdiener ohne Kinder mit etwa gleichem Einkommen lohnt es sich schon jetzt nicht. Je größer das Delta im Gehalt verheirateter Paare, desto höher der Steuervorteil. Da kann es sich durchaus für die Frau rechnen nur einen 450 Euro Job auszuüben, da dieser pauschal abgegolten ist und nicht in die "normale" Steuerlast" fällt.

Übrigens Vorsicht; rot-grüne Falle:

Auch wenn man jetzt behauptet Familien entlasten zu wollen ändert sich das, sobald die Kinder "von der Steuerkarte" sind. Da könnte mancher heute 35jährige mit 2 Kindern mit 50 noch böse aufwachen, wenn er auf einmal als "kinderlos" gilt Kinderlos natürlich nur im steuerlichen Sinn. Halt wie beim Wegfall des Kindergeldes/Kinderfreibetrages.

Letztendlich träfe man mit so einer Neuregelung nicht die (Doppelverdiener) die man eigentlich treffen will, da die Frau da häufig ähnlich wie der Mann verdient (Ärzteehepaar, Lehrerehepaar etc.) und schon jetzt kaum ein steuerlicher Vorteil besteht. Das sind in Arbeitnehmersprache die "Doppelvierer".
Drei und Fünf wählt man bei großer Einkommendifferenz, da hier schon der Steuervorteil eingerechnet ist und sich der AN dann nicht mit der Steuererklärung die Differenz wiederholen braucht.

Man träfe mit einer Neuregelung diejenigen wo ein Partner nicht will oder auch nicht kann (Arbeitslosigkeit/Krankheit).

Geändert von Noppenzar (18.12.2021 um 02:28 Uhr)
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