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Alt 21.12.2021, 16:18
maninblack maninblack ist offline
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maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: Umstellung auf 4er Mannschaften schon zur kommenden Saison analog zu Thüringen möglich & sinnvo

@ sasma
Zitat:
Zitat von Fozzi Beitrag anzeigen
Wettspielordnung HTTV G 5.2
G 5.2 Zugelassene Spieltage und Anfangszeiten

Als verbindliche Spieltage gelten Samstage und Sonntage. Bei Einverständnis beider Mannschaften dürfen die Punktspiele auch an anderen Wochentagen angesetzt werden.

Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich für das Spielen an anderen Wochentagen und Feiertagen hiervon abweichende Vorschriften erlassen
und z. B. einzelne Wochentage als verpflichtende Spieltage ansetzen.


Die Koppelung mehrerer Mannschaftskämpfe an einem Tag oder einem Wochenende ist möglich.
Die Mannschaftskämpfe beginnen in der Regel samstags zwischen 12.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr. Mannschaftskämpfe an Wochentagen beginnen in der Regel zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr.
Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich hiervon abweichende früheste oder späteste Anfangszeiten festlegen.


Deine Behauptung:


Zitat:
Zitat von sasma Beitrag anzeigen
Der Abschnitt ist mir bekannt. Darüber setzt man sich im Westen hinweg, ....

Genau da liegt das Problem.
Zitat:
Zitat von sasma Beitrag anzeigen
..... Mal ganz abgesehen, dass Du selbst in deinem vorherigen Post die Einhaltung der aktuellen Regeln gefordert hast. Und laut WSO ist Spielen am WE die aktuelle Regel. Nur wird sie nicht umgesetz

entspricht nicht den Vorgaben der WO G 5.2 ist somit nicht korrekt - bitte wenn dann den ganzen Text und nicht nur Teile verwenden.


Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich für das Spielen an anderen Wochentagen und Feiertagen hiervon abweichende Vorschriften erlassen und z. B. einzelne Wochentage als verpflichtende Spieltage ansetzen.


Kann jeder BEZIRK & KREIS für sich selbst auch den entsprechenden Tagungen (auf Antrag) abstimmen.


Da wenn man die Protokolle auf den Kreisseiten durchsieht (die veröffentlicht wurden - etwas Arbeit) sehen nicht die 4er als Favorit.
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