Zitat:
Zitat von TSV_Christian
Eine Personenbegrenzung gibt es aber bei "Teilnahme an einer zulässigen Versammlung oder Veranstaltung beziehungsweise [...] Nutzung eines zulässigen Angebots gemäß § 4 Absatz 1 bis 3" (also z.B. Sport) weiterhin nicht.
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Wo ist in §4 Absatz 1 bis 3 der Sport explizit erwähnt? Ich bin mir nicht sicher, ob etwa zwei Meisterschaftsspiele mit 24 Spielern und zusätzlich Zuschauern erlaubt sein werden. Ich glaube auch nicht, dass die Verordnung schnell (also vor dem ersten Spieltag) wieder geändert wird. Der WTTV hat nach dieser Verordnung auch keinen Handlungsspielraum bzw. kann sie irgendwie falsch interpretieren. Selbst wenn es keine Teilnehmerbeschränkung geben sollte, muss man sich also vor jedem Training und jedem Spiel testen lassen. Schwer vorstellbar.
PS. Ganz abgesehen davon, dass ich befürchte, dass einige Kommunen demnächst die Hallen schließen werden.
Gruss Hdd