Zitat:
Zitat von Rudi Endres
Eine Mannschaft kann auch in weniger als der Mindeststärke antreten. Das Präsidium hat entsprechend eine Ausnahme nach WO M 6 definiert, so dass ein Antreten unter Mindeststärke nach WO I 5.12 nicht als Nicht-Antreten gewertet wird und entsprechend ausgetragen wird.
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Diese Passage finde ich besonders interessant. Mich würde interessieren, wo das Präsidium die Legitimation her nimmt, einen Teil von WO E 3.2 außer Kraft zu setzen. Ich finde eine solche Legitimation weder im Abschnitt M noch sonst wo in der WO.