|
AW: Protest gerecht?
Lt. Spielordnung der Süddt. TTV kann eine Mannschaft nach 30 min. Wartezeit das Spiel verweigern (und bis 30 min Verspätung Protest einlegen) - kann ich mir nicht vorstellen, dass bei Deinem RV dass ganz anders sein sollte.
Nur bei 1. und 2. BL soll das Spiel auch bei längeren Verspätung ausgetragen werden - dann entscheidet aber der OSR.
__________________
nato
|