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AW: Neuste Änderung ab 25.11 durch HTTV
Präsidiumsbeschluss vom 04.01.2022 zur Rückrunde der Saison 2021/2022
Das Präsidium des Hessischen Tischtennis*Verbandes (HTTV) hat, als Entscheidungsgremium, in seiner Sitzung am 04.01.2022 einstimmig beschlossen, dass unter Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der Wettspielordnung (WO) ab sofort gilt:
1. Der Spielbetrieb in allen Spiel* und Altersklassen des HTTV (einschließlich aller Bezirke und Kreise) wird bis zum 13.02.2022 unterbrochen.
Ausnahme: Ein Mannschaftskampf kann stattfinden, wenn beide Mannschaften sich einvernehmlich über die Austragung verständigen. Dabei sind selbstverständlich alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten.
Für die Vereinbarung zur Austragung eines Mannschaftskampfes kann das Verlegungsmodul in click*TT verwendet werden: Eine Mannschaft beantragt eine um eine Minute geänderte Anfangszeit, die andere bestätigt diese *Verlegung*. Danach gelten die üblichen Regelungen zu Terminvereinbarungen und Spielverlegungen.
2. Alle Vereine im HTTV werden gebeten, Mannschaftsspiele, die nicht wie geplant bis zum 13.02.22 stattfinden, einvernehmlich nachzuverlegen. Verlegungen sind in allen Spielklassen bis zum 15.05.2022 möglich. Hierfür wird der Rahmenterminplan entsprechend verlängert. Ausnahmen sind die Hessenligen Damen/Herren, hier ist eine Verlegung nur bis zum 01.05.2022 zulässig.
Vereinsinterne Spiele müssen bis zum 06.03.2022 gespielt werden.
3. Die Spielleiter werden angewiesen, alle nicht verlegten Mannschaftsspiele wie folgt neu zu terminieren:
Spiele vom
Spiele KW 4 (1.Spieltag) Spiele KW 5 (2. Spieltag) Spiele KW 6 (3. Spieltag)
10.01. * 23.01.2022 in den Zeitraum 24.01. * 30.01.2022 in KW 17
31.01. * 06.02.2022 in KW 18
07.02. * 13.02.2022 in KW 19
11.04. * 24.04.2022 25.04. * 01.05.2022 02.05. * 08.05.2022 09.05. * 15.05.2022
Eine separate Information an die Spielleiter erfolgt vom Ressortleiter Mannschaftssport.
Die Mannschaften können sich nach der Spielansetzung, im beiderseitigen Einvernehmen, trotzdem auf ein anderes Austragungsdatum verständigen.
4. Die Relegationsspiele werden in allen HTTV*Spielklassen ausgesetzt. Mannschaften die auf einem Relegationsplatz stehen behalten entweder ihr Startrecht in der Spielklasse (nach unten) oder sind aufstiegsberechtigt (nach oben).
5. Kann die Spielzeit am 14. Februar 2022 nicht wieder vollumfänglich aufgenommen werden, (Entscheidung hierzu erfolgt in KW 6) wird die Hauptrunde auf eine einfache Runde (die bereits abgeschlossene Vorrunde) verkürzt (M 9.2 WO). Dann bereits gespielte Begegnungen der Rückrunde laufen in die TTR*Berechnung ein, werden in der Tabelle jedoch nicht berücksichtigt.
6. Die Unterbrechung des Spielbetriebes gilt auch für die Pokalrunde. Angesetzte Begegnungen werden automatisch auf unbekannt gelegt. Die Pokalspielleiter brauchen hier nicht tätig werden.
7. Alle weiterführende Veranstaltungen auf Bezirks* und Kreisebene bis zum 13.02.2022 entfallen. Das betrifft die Kreisvorranglisten (Beginn mit Kreisendranglisten in KW 9), sowie die Kreisjahrgangsmeisterschaften (Durchführung am zweiten Termin des Rahmenterminplans in KW 10).
8. Offene Turniere dürfen, so behördlich und gesetzlich erlaubt, durchgeführt werden.
9. Turniere im Rahmen des Volksbanken Raiffeisenbanken*Cups dürfen, so behördlich und gesetzlich erlaubt, durchgeführt werden.
10. Die Hessischen Meisterschaften (Damen/Herren Offene Klasse) sowie Jugend 15 und Jugend 11 sollen wie geplant stattfinden.
11. Für unvollständiges Antreten fallen in der gesamten Saison 2021/2022 keine Ordnungsgebühren an (siehe Newsletter 10*2021).
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Jürgen Reinhardt
Tus Hornau
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