Zitat:
Zitat von Schupfkönig
Bund- und Ländergesetze dürften Dir ein Begriff sein, wenn Du in Deutschland wohnst.
Wenn Bayern dir z.B. eine Einreisegenehmigung erstellt der Bundesgrenzschutz das aber nicht als ausreichend empfindet wirst du das Staatsgebiet Deutschland nicht betreten.
Die Bundesgesetze (Australien) werden immer über den Ländergesetzen (Victoria) stehen, das ist auch hier der Fall.
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Das ist schon in Ordnung.
Nur, wie kann die Bundesstaat Victoria eine Einreisegenehmigung nach Melbourne erteilen, wenn sie nicht mit dem Bundesgesetz konform ist?
Bzw. wenn ich nach München fliegen möchte, gilt dann Bundesgesetz für Pandemie oder Bayerngesetz? Wenn die Staatsgrenze dort durch das Bundesgesetz "verteidigt" wird - dann kann doch Bayerische Regierung keine Einreisegenehmigungen selbstständig erteilen.
Aber vielleicht verstehe ich es nicht richtig.