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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Wo steht'n das mit den Selbsttests? Die Testverordnung ist noch die vom 1. Januar und in der CoronaSchVO selbst steht weiter nur nach §2 (8a) Satz 1, was gleich formuliert ist wie vorher.
§4 (10) lässt das ja (wie vorher auch) nur für Kinder und Jugendliche zu.
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Sriver Killer: Du bist auch so ne Krösierung.... 
Kreismeister 2016
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