Zitat:
Zitat von Calenburg
Ab
Neu: Gültig sind auch Selbsttests, die unter Aufsicht des Gastro- oder Sportbetriebs durchgeführt werden.
Ich würde sagen, lasset die Rückrunde beginnen.
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Muss die aufsichtsperson besonders qualifiziert sein? Also zb eine Schulung haben oder eine Prüfung.
In einer anderen vo stand da "qualifizierte " Person.
Also kann zb der Gastwirt oder ein Kellner da eine entsprechende Schulung machen oder man hat zb einen Krankenpfleger im verein der auf de Arbeit so eine Schulung hatte oä
Würde ja Sinn machen. Nutzt ja nichts wenn man da einen hin stellt der keine Ahnung hat wie so ein Test korrekt durchgeführt wird . Und der wundert sich dann warum die den in die Nase schieben und nicht drauf pinkeln