@Heinzi: Natürlich steht es in der Verordnung drin, dass man vor Ort testen darf. Geregelt ist das in § 2 Absatz 10:
Zitat:
|
Soweit der Zugang zu Einrichtungen, die Nutzung von Angeboten oder die Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften nach dieser Verordnung nur mit einem Testnachweis zulässig ist, kann ersatzweise auch ein Schnelltest unter der Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person erfolgen, die von der für die Einrichtung, das Angebot oder die Veranstaltung verantwortlichen Person hiermit beauftragt wurde (Vor-Ort-Testung). Erbringt dieser Test nach ordnungsgemäßer und dokumentierter Durchführung ein negatives Ergebnis, kann der Zugang zu dieser Einrichtung, diesem Angebot beziehungsweise dieser Veranstaltung gewährt werden. Die näheren Anforderungen an die Durchführung regelt die Anlage zu dieser Verordnung. Das Angebot einer Vor-Ort-Testung ist nicht verpflichtend und muss durch die Einrichtungen, Angebote und Veranstalterinnen und Veranstalter nicht kostenfrei angeboten werden.
|
In der bereits verlinkten Anlage ist dann noch aufgeführt, wann man als unterwiesen gilt und was sonst noch so zu berücksichtigen ist (z.B. Nebenraum oder draußen warten, bis das Ergebnis da ist).
@Maratonni: Auch wenn reden mit dir sowieso nichts mehr bringt...Der Satz "ein weiterer Ausschluss...kann sich m.E. kein WTTV-Verband oder Verein...leisten" ist nicht nur grammatikalisch falsch, sondern auch einfach nur riesiger Unfug. Kein Verein darf Ungeimpfte reinlassen, egal ob er will oder nicht. Die Verordnung gilt - und wer sich nicht dran hält, handelt ordnungswidrig. DAS kann sich kein Verein leisten. Ob der Ausschluss der Ungeimpften weiter OK und richtig ist oder nicht, ist ne ganz andere Geschichte (aus meiner Sicht: das ist absolut OK und notwendig) - das können und dürfen aber nicht die Verbände und Vereine beurteilen.