Zitat:
Zitat von tailor7
aus der Begründung vom ttbw:
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Die neue Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg vom heutigen 11.01.2022 schreibt für Sport in Hallen-Innenräumen die 2G plus-Regel als Voraussetzung vor. Dies stellt eine erhebliche Erschwernis für die Vereine und Spieler gegenüber der Zeit bis zum 27.12.2021 (lediglich 2G-Regel) dar.
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der Verband und die Vereine werden sich mit 2G+ arrangieren müssen.
Das geht. Man muss nur wollen.
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Nur zum Verständnis:
Galt nicht auch schon vor dem 27.12.21 die 2G+-Regelung?
Die einzige Änderung, die am 27.12. hinzukam, war die Verkürzung des Zeitraums nach 2. Impfung/Genesung von 6 auf 3 Monate.
Und in der neuen Verordnung vom 11.01. hat sich für den Sport (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) gar nichts geändert, oder?
Somit ist zumindest die Begründung für die erneute Verschiebung fraglich.
Falls ich hier einen Logik- oder Verständnisfehler habe, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.