Zitat:
|
Zitat von intrinsyc
... Bei Auflösung der Spielgemeinschaft entscheidet der Bezirks- bzw. Verbandsausschuss Sport des TTVWH über die Klassenzugehörigkeit, falls die an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine keine anderweitige Vereinbarung treffen bzw. getroffen haben.
|
The same procedure as every year ...
Warum sollte der Antrag ausgerechnet in diesem Jahr durchgehen, wo zahlreiche ähnlich lautende in den letzten Jahren abgelehnt wurden? Es gibt zahlreiche Vereine, die Interesse an Spielgemeinschaften haben, aber die meisten haben, wie rbrodbeck schreibt, "die Hoffnung längst aufgegeben".
Größter Hinderungsgrund warr immer die Problematik im Zusammenhang mit Auflösung der SG. Jetzt wird vorgeschlagen, diese Problematik zusammen mit der damit verbundenen Arbeit auf Bezirks- bzw. Verbandsfunktionäre abzuwälzen (siehe Zitat). Ausgerechnet auf die Personen, die über den Antrag mitentscheiden. Ob das der Schlüssel zum Erfolg ist ???
Aus meiner Sicht besteht nur dann eine kleine Aussicht auf Erfolg, wenn folgende Punkte im Zusammenhang mit Auflösung der SG klar geregelt sind:
1. Was geschieht mit den Spielern
2. Wer übernimmt die Spielklassen
Lösungsvorschlag:
zu 1), Spieler:
alle Spieler einer sich auflösenden SG müssen den Verein wechseln
zu 2), Spielklassen (wesentlich problematischer):
Wenn sich die Vereine einigen, gibts kein Problem. Wenn sie sich einig sind, warum lösen sie dann aber die SG auf?
Aufgrund der Komlexität lässt sich aus meiner Sicht keine durchführbare, gerechte Lösung finden. Also nehmen wir eine einfache aber vielleicht ungerechte (ist das Problem der Vereine - hätten sie die SG eben nicht aufgelöst!):
Alle an einer SG beteiligten Vereine sind gleichberechtigt, unabhängig davon, für welchen Verein sich die bisherigen Spieler entscheiden. Den Beteiligten Vereinen wird eine Nummer von 1 bis n (bei n Vereinen) zugelost. Verein 1 darf als erster eine der Spielklassen der bisherigen SG für sich beanspruchen. Dann wählt Verein 2 usw. Es ergibt sich die Reihenfolge 1 - 2 - 3 - ... - N - N - ... - 2 - 1 - 1 - 2 - 3 - ... Natürlich unter Aufsicht eines "Offiziellen".
Die Auflösung einer SG und die von den Vereinen beschlossene Neuverteilung der Spielklassen muss bis zum 15.05. der Vorsaison dem TTVWH gemeldet werden (in jedem Fall vor dem 10.06., zwischen dem 31.05. und dem 10.06. ist zu knapp, also ca. 15.05.)
Anmerkung:
Scheidet nur ein Verein aus einer SG meherer Vereine aus, verfährt man genau so. Der ausscheidende Verein nimmt eben seinen "Anteil" an Spielklassen mit.
Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg mit dem Antrag - wäre aus meiner Sicht sehr positiv für den TT-Sport