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Alt 16.01.2022, 19:18
Klember Klember ist offline
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Klember kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Ernsthaft? Warum denn das?

Falls das wirklich das Ziel sein sollte, wäre in Blick in die Vereinssatzung empfehlenswert. Ggf. steht da, wie bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Vereinsausschluss möglich ist. Da dort die Option "ungeimpft gegen Corona" sicher nicht stehen wird, bestehen wohl zwei Möglichkeiten:

1. Man ändert die Satzung in einer entsprechenden Versammlung (mit dazu nötigen Mehrheiten, Eintragung Amtsgericht usw.) Ob das juristisch haltbar wäre - keine Ahnung.

2. Man schaut sich an, welche Vergehen aktuell einen Vereinssausschluss ermöglichen, z.B. "vereinsschädigendes Verhalten" oder "Nichterfüllung von Mitgliederpflichten". Dann wäre zu konstruieren und zu belegen, dass eine Nichtimpfung z.B. als vereinsschädigendes Verhalten einzustufen wäre, was auch sehr schwierig sein dürfte (außer vielleicht beim Verein "Freunde und Förderer der Firma Biontech e.V.).

Ich bin kein Jurist, aber ein bisschen mit Vereinsrecht vertraut, denke daher, dass meine Erläuterungen schon weitestgehend zutreffen sollten.

Aber nochmal die Frage: warum sollte ein Verein so etwas durchführen wollen? Hinsichlich sportlicher Aktivitäten gibt es Vorgaben von offizieller Seite wie z.B. 2G+, wenn ein Mitglied das nicht nachweisen kann oder will, kann die Person eben nicht in die Halle usw.. Warum sollte ein Sportverein daher zu einer solchen Maßnahme greifen?
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