Zitat:
Zitat von Hdd
Ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter der Stadt beim Lesen zugegebenermaßen komplizierter Vorschriften überfordert sind.
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Könnte sein, denn die Betreuungsverordnung spricht von der
"
schulischen und * nach Zulassung durch den Schulträger * der außerschulischen Nutzung von
öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und Ergänzungsschulen".
Das Wort "Halle" oder gar "Sporthalle" kommt in der ganzen Verordnung nicht vor. Vermutlich braucht es aber wirklich einen Juristen um zu klären, ob die zur Schule gehörende Sporthalle trotzdem von dieser Verordnung erfasst wird.