Zitat:
Zitat von Hdd
Nachdem die Kontrolle vor dem Training zuletzt gut funktionierrt hat, hat uns gestern die Stadtverwaaltung mitgeteilt, dass nach der Betreuungsverordnung in Schulturnhallen 2G + gelte, also unbedingt ein Test notwendig sei. Mein Einwand, dass nach der aktuellen Coronaschutzverordnung bei geboosterten Personen ein Test nicht notwendig sei, wurde nicht akzeptiert. Ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter der Stadt beim Lesen zugegebenermaßen komplizierter Vorschriften überfordert sind. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruss Hdd
|
Ja. In unserer Stadt finden politische Versammlungen oft im Schulforum statt. Für politische Versammlungen gilt eigentlich die Regel, dass Geboosterte von der Testpflicht befreit sind (wie beim Sport). Außerdem sind die Beschränkungen der Teilnehmerzahlen aufgehoben.
Sofern solche Zusammenkünfte aber auf dem Schulgelände stattfinden, gilt 2G+, also strikte Testpflicht. Genau aus dem Grund: es ist eine Schule, und da gelten die Schulregeln.