Zitat:
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Zitat von JanMove
@ Pinguin & Noppenklopper
Also Wiederholung kann es meines Erachtens auf keinen Fall geben, denn der Punkt wurde gespielt, und gespielte Punkte zählen nun einmal im Tischtennis (abgesehen von unseren Krökelligen, wo dies durchaus auch anders gehandhabt wird)!
Entweder die Spielstörung war unerheblich, dann gibt's Punkt für den "Fallenlasser" andernfalls Punkt für den Gegner. Ich behaupte ja nicht, dass das Entgleiten lassen automatisch eine merkliche Spielstörung darstellt. Wie schon gesagt, ich denke, dass dass dann im Ermessensspielraum des Schiris liegt, dies zu entscheiden.
JanMove
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Jetzt hast du aber einen gedanklichen Fehler eingebaut:
Möglichkeit 1
Das Spiel wurde nicht erheblich gestört. Dann ist das ein Punkt für den Fallenlasser.
Möglichkeit 2
Das Spiel wurde erheblich gestört. Dann gibt es eine Wiederholung gemäß ITTR A 9.2.4.