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AW: Corona und Spielbetrieb
Die Bestimmungen sehen vor, dass unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen die drei Ausschüsse (Aktive, Senioren, Jugend) unabhängig voneinander entscheiden.
Wenn man das nicht will, muss man zunächst die Rechtsgrundlagen (Satzung,..) ändern.
Doch selbst wenn nur ein Gremium entscheidungsbefugt wäre, würde dies nicht zwingend eine einheitliche altersübergreifende Entscheidung bedeuten.
Die Bedrohungslage ist nun mal für den Nachwuchsbereich eine andere als für den Seniorenbereich.
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Doppelmoral: Souveränität von Staaten ist heilig – außer wenn es den eigenen Interessen widerspricht.
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