|
AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Zumindest die WO erfordert aber, dass Entscheidungen gemäß Abschnitt M nur getroffen werden dürfen, wenn "einzelne Vorgaben der WO aufgrund von Vorgaben staatlichen Rechts...nicht umsetzbar" sind. Das schränkt man danach zumindest dahingehend ein, dass die gesamte Palette von Abschnitt M auch dann genutzt werden darf, wenn "ggf. auch nur einzelne Vorgaben staatlichen Rechts" dafür sorgen, dass ein "Wettkampfbetrieb ohne jegliche Einschränkungen möglich" ist.
Damit wäre klar: Würde Deutschland jetzt von heute auf morgen alle Maßnahmen abschaffen, so dürfte der WTTV nicht auf das Befinden der Aktiven schauen, da dies nach WO kein Entscheidungskriterium sein darf. Da das natürlich mindestens bis Mitte März nicht der Fall sein wird, gibt es jetzt natürlich noch Vorgaben die einen "Wettkampfbetrieb ohne jegliche Einschränkungen möglich" nicht ermöglichen. Denn ganz klar sind das Teilnahmeverbot für Ungeimpfte und die Testpflicht für nur doppelt Geimpfte schon als "Einschränkungen" zu sehen.
Der Wortlaut der WO zeigt aber eben ganz klar, dass das Befinden der Aktiven kein Entscheidungskriterium sein sollte. Da man aber natürlich genügend Punkte findet, um WO M anwenden zu dürfen, kann man letztlich auch auf diese Meinung schauen - man darf das nur nicht offiziell als Begründung anführen, denn da könnte man gegen die Entscheidung klagen. Und sollte der Jugendspielbetrieb ebenfalls abgebrochen werden, so müsste man schon überlegen, ob es da tatsächlich auch staatliche(!) Einschränkungen gibt, die einen Abbruch rechtfertigen. Sorge vor Infektion ist nun mal keine "Vorgabe staatlichen Rechts".
|