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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Bitte keine Falschmeldungen verbreiten! Das OVG NRW hat den Punkt aus der bisherigen CoronaSchVO gekippt. Dort hieß es "die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen". Dies hatten die Fitness-Studiobetreiber so verstanden, dass 2G+ nur bei tatsächlich "gemeinsamer" Ausübung (= alle machen in der Gruppe das Gleiche) anzuwenden ist, NRW meint dies aber anders. Dies hat das Gericht kassiert und somit diesen Punkt _vorläufig_ außer Kraft gesetzt.
Heute hat NRW aber direkt eine neue Verordnung herausgebracht und in der steht nun unmissverständlich "die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung in Innenräumen". Damit ist das vom Gericht monierte "Gebot der Klarheit und Widerspruchsfreiheit" wieder erfüllt und damit gilt (leider?) weiter 2G+ in Sporthallen - nur jetzt eben ganz klar, wenn dort "gemeinsam oder gleichzeitig" Sport ausgeübt wird.
Was aber geändert wurde: Ab sofort sind alle bis einschließlich 17 (bisher 15) den Immunisierten gleichgestellt. Und zusätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler egal welchen Alters immer als "getestet" eingestuft. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet das für den Innensport somit:
- unter 16 Jahre: ohne Impfung und ohne Test erlaubt (da allg. Schulpflicht)
- Schüler/innen 16 und 17 Jahre: ohne Impfung ohne Test erlaubt, Schülerausweis o.ä. muss dabei sein
- andere Personen 16 und 17 Jahre: ohne Impfung erlaubt, aber Test notwendig
- Schüler/innen ab 18 Jahre: doppelte Impfung notwendig, Test nicht benötigt
- andere Personen ab 18 Jahre: doppelte Impfung und Test oder dreifache Impfung benötigt
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