Zitat:
Zitat von TSV_Christian
Erklärt mir jemand, mit welcher Begründung man Relegationsspiele (nicht Anwartschaftsspiele) austragen können dürfte? WO M 9.2 "Die Auf- und Abstiegsregelungen gemäß WO F bleiben unberührt. Mannschaften, die sich für die Teilnahme an Relegationsspielen qualfiziert haben, erhalten automatisch das Startrecht in der höheren Spielklasse." Einzig Anwartschaftsspiele können durchgeführt werden, weil die in WO M nicht explizit genannt sind...wobei ich es merkwürdig und auch schwierig finde, wenn man die Saison nicht weiterspielt, aber dann irgendwann nach 5 Monaten Spielpause doch noch zu Anwartschaftsspielen lädt...
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Du hast dich auf WO M 9.2 bezogen. Dieser Abschnitt gilt beim Abbruch einer Spielzeit. Wenn die Spielzeit nicht abgebrochen wird, ist M 9.2 nicht relevant.