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Zitat von TSV_Christian
Nein. Ist meine laienhafte Einschätzung. Aus meiner Sicht ist die Streichung von bereits ausgetragenen Spielen ein Abbruch. Aber bewerten müsste das tatsächlich ein (Sport-)Gericht.
Ansonsten muss man sich zumindest fragen, wie M 2 und M 9.2 zusammenpassen. Vielleicht sind die auch einfach sehr unglücklich formuliert. Man sieht ja zB an den Corona Verordnungen auch immer wieder, dass Formulierungen ohne Widersprüche schwierig sein können.
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Grundsätzlich würde ich deine Bedenken ja teilen. Trotz gespielter Rückrundenspiele nachträglich auf eine Einfachrunde umzustellen, würde den Regelungszweck der WO unter M unterlaufen.
Im vorliegenden Fall ist meines Erachtens aber eine Besonderheit zu beachten. Mit den Beschlüssen, die Saison zu unterbrechen bzw. die Unterbrechung zu verlängern, wurde zwar die Möglichkeit eingeräumt, einvernehmlich Rückrundenspiele auszutragen. Jedoch wurde in beiden Beschlüssen ausdrücklich der Hinweis gegeben, dass womöglich später noch eine Umstellung auf eine Einfachrunde getroffen wird. Wenn man diesen Kontext herstellt, hat man diese Spiele quasi unter einem Vorbehalt gestellt. Jedem, der trotzdem gespielt hat, sollte eigentlich klar gewesen sein, dass diese Spiele möglicherweise keine Bedeutung haben werden.
Insofern darf der WTTV wohl von der Zulässigkeit des Vorhabens ausgehen.
Eine entsprechende klarstellende Anpassung der WO wäre trotzdem natürlich sinnvoll.