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Alt 07.03.2022, 20:54
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
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AW: Was ich erklären möchte ...

Zitat:
Zitat von Zigeuner Beitrag anzeigen
Wenn es noch nicht genug belegbare Vorfälle für eine Verurteilung gab, einfach abwarten, irgendwann kriegt man die Person schon dran...
So viel stand jetzt nicht von dem mutmaßlichen Kinderschänder in dem Artikel, dass man einschätzen kann, wie schwer sein Vergehen konkret war.

Deshalb mal allgemein gesprochen. Wenn es nicht genügend belastbare Beweise gibt, dann könnte der Beschuldigte am Ende auch unschuldig oder zumindest nicht so schwer schuldig sein.

Kennst du den Film "Die Jury"? https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Jury_(Film)
Der Film hat ein paar Parallelen zu dem Fall und in diesem Fall wird der eigentliche Mörder von der Jury wegen vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen. Ob in der Realität eine amerikanische Jury so entscheiden könnte, weiß ich allerdings nicht.

Ein realer Fall in Deutschland ist der von Marianne Bachmeier (https://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Bachmeier). Die Frau wurde wegen Todschlags zu einer 6 jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
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Geändert von mithardemb (07.03.2022 um 20:56 Uhr)
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