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Zitat von frank3333
Bis zum 2.4. ?
Hast Du diesbezueglich nähere Informationen ?
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2.4. ist das Ablaufdatum der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung. Bis dahin gilt die Regelung aufgrund der Übergangsfrist im vom Bundestag neu beschlossenen Infektionsschutzgesetz, wenn ich das richtig verstehe. Die 3G-Regel für den Sport ergibt sich aus §4 (1) Nr. 12 der CoronaSchVO.
Nach Ablauf der Übergangsfrist sieht das Infektionsschutzgesetz des Bundes keine 3G-Regel im Sport vor.
Die Länder können aber strengere lokal begrenzte Regelungen beschließen, "wenn die Infektionslage es erfordert", das läuft unter dem Stichwort "Hotspot".
--> Es gibt also keine Garantie, dass die 3G-Regel im Sport nach dem 2.4. entfällt. Wenn alles gut geht, ist sie weg. Es kann aber sein, dass ganz NRW oder zumindest einzelne Kommunen zu Hotspots erklärt werden - nach dem 2.4. könnte es also sogar einen Flickenteppich geben mit unterschiedlichen Regelungen von Stadt zu Stadt / Kreis zu Kreis etc.