Zitat:
Zitat von frank3333
Ich habe heute gelesen, dass in städtischen Einrichtungen auch nach dem 2.4. die 3 G Regel zur Anwendung kommt.
Weiss jemand, ob darunter auch öffentliche Sporthallen fallen, wie eben unsere TT Hallen ?
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Also von 3 g habe ich nichts gehört.
Einige Städte aber nicht alle wollen die maskenpflicht beibehalten im Rahmen des Hausrecht.
Aber da wo ich es gehört habe gilt es nur für Rathaus Einwohnermeldeamt usw..Also mit Publikums Verkehr quasi analog zu Öpnv...theoretisch können ja auch Supermärkte usw weiter im Sinne des hausrechts auf Maske bestehen. Macht.aber kaum einer...
Also keine NRW weite allgemeine regel sondern jede Stadt nach eigenem ermessen im Rahmen des Hausrechts...
Ergo keine allgemeingültige Antwort möglich. Da muss man im Einzelfall für jedes Gebäude beim Eigentümer nachfragen....