Zitat:
Zitat von Fastest115
(...)Also keine NRW weite allgemeine regel sondern jede Stadt nach eigenem ermessen im Rahmen des Hausrechts...
Ergo keine allgemeingültige Antwort möglich. Da muss man im Einzelfall für jedes Gebäude beim Eigentümer nachfragen....
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Eine Nachfrage beim Eigentümer/Stadt/Sportbund etc. muss m.E. nicht erfolgen.
Wenn der Hallenbetreiber ein Hausrecht auf Masken möchte muss er es verkünden.
Also wo nix bei den Vereinen angekommen ist, da gilt die gesetzliche Regelung, bis aus Weiteres.