Zitat:
Zitat von Fragender
Woher stammen diese Informationen?
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Aus
erster Hand.
Die ETTU ist als Empfänger des Urteils des BoA zweite Hand.
Zitat:
Zitat von Fragender
Die ETTU selbst teilt nur mit, dass der BoA dem Wiederspruch der Vereine (aber nicht dem des russischen Verbandes) stattgegeben hat.
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Die ETTU hat auch nicht das gesamte Urteil des BoA veröffentlicht, sondern nur eine kurze Presseerklärung herausgegeben. Auch ich habe nur von relevanten Teilen für die Champions League berichtet.
Im Urteil steht noch mehr, allgemein / zukünftig betreffend, aber auch Details, zum Beispiel dass bei den ETTU-Events keine Zeichen, Flaggen oder Hymnen von Belarus und Russland eingeblendet werden dürfen.