Zitat:
Zitat von JSCH
Korrekt. Spielberechtigung hat mit Vereinszugehörigkeit nichts zu tun.
|
Dieser Satz könnte auch missverstanden werden.
Die Vereinsmitgliedschaft hat schon etwas mit der Spielberechtigung zu tun, denn sie ist die Voraussetzung dafür. Wenn man nicht mehr (oder noch nicht - wieder) Mitglied im Verein ist, ist man auch nicht mehr (oder noch nicht -wieder) für diesen Verein spielberechtigt.
Insofern müssen die beiden Fragen wie folgt beantwortet werden:
1. Nein. Da du ab 1.1. nicht mehr Mitglied bist, bist du ab dann auch nicht mehr spielberechtigt. Du müsstest wieder Mitglied werden.
2. Du bist nicht mehr für den alten Verein spielberechtigt, da du ja ausgetreten bist. Sofern allerdings aufgrund der Vereinssatzung die Mitgliedschaft noch eine Weile andauert (zum Beispiel bis zum Halbjahresende), dürftest du solange auch noch für den alten Verein Wettkämpfe bestreiten.