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AW: Strukturreform im WTTV
Rechtsmittel einlegen kann man immer, wenn man die Gebühr bezahlt. Wenn man Pech hat, erklärt sich das Gericht für nicht zuständig, da das höchste Gremium entschieden hat. Da kaum ein Verfahrensfehler vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges gering. Das höchste Gremium hat nach Abwägung aller Argumente entschieden. Was sollte also der Grund für den Einspruch sein? Ungleichbehandlung? Mit ähnlichen Argumenten und exponierter Lage hatten andere Vereine in extremer Randlage und vor allem mit guter Jugendarbeit Erfolg. Dumm, dass man den kleinsten Bezirk verlassen will und von 7 Vereinen in diesem Bereich nur Letmathe und Menden Grund für einen Antrag sahen. Auch wenn zugegebenermaßen die anderen Vereine in dem Bereich sich praktisch ausschließlich auf den Erwachsenenbereich beschränken.
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