Zitat:
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Zitat von No_Name_Surfer
Wo steht das so geschrieben ?
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steht auf den seiten des DTTB ' s.
http://www.tischtennis.de/downloads/..._04amtlich.pdf
anstelle von "frischkleber" bitte die ITTF formulierung " das aufbringen von flüssigklebern" verwenden.
auszug:
Erläuterungen zum Frischkleben
Der Hauptausschuss des DTTB hat am 12. Juni verschärfte Regelungen zum Thema Frischkleben beschlossen. Demnach ist das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume ab dem 1. Juli 2004 verboten. Dieses Verbot gilt weltweit ohnehin ab dem 1. September 2006 für den gesamten Bereich der ITTF.
Ein Verstoß gegen das Verbot in der Spielzeit 2004/2005 kann natürlich trotzdem geahndetwerden, wenn der betroffene Spieler, nach entsprechendem Hinweis des Oberschiedsrichters bzw. gegnerischen Mannschaftsführers, das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume nicht unterlässt.
Es liegt dann ein sog. Verstoß gegen die sportliche
Disziplin vor. Hinsichtlich der Sanktionsmöglichkeiten gelten dann die Regelungen der jeweils zuständigen Ebene.
bezüglich der auslegung einiger strittiger punkte (z.b. im auto kleben, den betreuer kleben lassen fenster und türen aufmachen etc.), tagt der schiedsrichterausschuß des DTTB ' s.