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AW: Frage zum "Frischklebeverbot"?!??!
Zitat:
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Zitat von long-pips
Ein Verstoß gegen das Verbot in der Spielzeit 2004/2005 kann natürlich trotzdem geahndetwerden, wenn der betroffene Spieler, nach entsprechendem Hinweis des Oberschiedsrichters bzw. gegnerischen Mannschaftsführers, das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume nicht unterlässt.
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Ich kenne einen Fall auf einem Turnier, wo ein Spieler trotz Ermahnung durch den OSR ein zweites Mal beim Kleben in der Umkleidekabine erwischt + daher disqualifiziert wurde. Selbst Schuld !!
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Holz: Stiga Defensiv Pro - SL Irbis 2,1 - Dawei 388D OX
Manchmal gewinne ich, manchmal verlieren die anderen.
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