Zitat:
Zitat von Frei statt Bayern
Da auch du es einfach nicht schaffst, ohne persönlich zu werden (das hier einer mitschreibt, der "null Ahnung" hat bezweifle ich) etwas zu verfassen, würde ich empfehlen, im weiteren Verlauf die tatsächlichen Formulierungen zu verwenden.
ISOLATION
- Mindestens 5 Tage, eine Abschlusstestung ist nicht erforderlich. Voraussetzung: mindestens 48 Stunden symptomfrei
- Besteht an Tag fünf noch keine Symptomfreiheit seit 48 Stunden: Isolation dauert weiter an. Sie endet erst, wenn mind. 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. spätestens aber nach Ablauf von 10 Tagen.
So ist der offizielle Wortlaut zumindest in BY.
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Ja und wo ist die Neuigkeit? Vielleicht hilft ja dieser Link, meine Ausführungen zu untermauern:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...ersorgung.html
Für COVID-19-Fälle unter Personal gelten grundsätzlich die Absonderungszeiten gemäß Empfehlung des Bundes vom 2.5.2022. Die Isolierungsdauer beträgt mindestens 5 Tage nach Symptombeginn bzw. bei asymptomatischer Infektion mindestens 5 Tage nach Erstnachweis des Erregers. Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Tätigkeit sind Symptomfreiheit von 48 Stunden sowie negativer Antigentest oder PCR-Test frühestens am Tag 5 (Im Rahmen der Entisolierung wird ein PCR-Ergebnis als negativ betrachtet, wenn ein negatives Ergebnis vorliegt oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30. D.h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft aber nicht immer mit einem CT-Wert von > 30 einher. Details siehe unter "Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2").
Und Du kannst jimih natürlich verteidigen, aber er hat ja schon wieder Blödsinn über die AU geschrieben. Diese ist nämlich eindeutig definiert:
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, "wenn ein Arbeitnehmer auf Grund von Krankheit seine zuvor ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann".
Nix von teilweise oder sonst was. Entweder ist man 100% arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Und dann kommt eben auch die Prognose was passieren könnte, wenn man weiter arbeitet.
Letztendlich kann man jeden Blödsinn hier unkommentiert stehen lassen, zum Großteil macht man das auch. Aber irgendwann ist einfach genug.