Es kommt nur darauf an, wieviel Lösungsmittelanteil im Schläger enthalten ist. D.h. wenn der Schläger zwei bis drei Tage gelüftet ist und die Lösungsmittel in dieser Zeit sich verflüchtigen können, dann ist der Lösungsmittelanteil im Schläger nicht mehr hoch genug, um den Schläger als illegal deklarieren zu können. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.