ich habe mal eine frage an alle diejenigen, die hier dauernd von regelverstoss reden:
bitte nennt mir mal die regel gegen die verstossen wurde.
meines wissens ist es es nur sanktionsfähig,wenn man einen spieler ohne spielberechtigung einsetzt.
diese hatte young aber doch zu den vergangenen zeitpunkten.
also gibts auch keine sanktion.
die wo des dttb ist omho sehr aussagefähig:
Zitat:
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Zitat von W0 DTTB,B
1.4 Die Spielberechtigung – ausgenommen die nach B 2.3 erteilte – ist durch den zuständigen Mitgliedsverband
sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die
Spielberechtigung für einen anderen/für andere Verein(e) im In- und/oder Ausland besitzt. Besteht
die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen
Mitgliedsverband sofort zu widerrufen.
Mit der Zustellung des Widerrufs an den Verein des betreffenden Spielers (in Bundesangelegenheiten
ist die Zustellung auch an den betreffenden Spieler selbst vorzunehmen) erlischt die Spielberechtigung
für die Zukunft.
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wiederrufen heisst nicht, das sie davor nicht gültig war, sondern dass die ab dem gegeben zeitpunkt nicht mehr gültig ist.
Zitat:
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Zitat von WO DTTB
2.3 Die Erteilung der Spielberechtigung an Ausländer bzw. deutsche Spieler, die bislang die Spielberechtigung
für einen ausländischen Verein oder Verband besessen haben, bedarf der Prüfung und
Genehmigung durch das Generalsekretariat des DTTB. Antragsberechtigt ist der Verein, der die
Spielberechtigung des Spielers anstrebt. Der Antrag ist über den zuständigen Mitgliedsverband
einzureichen. Die Genehmigung darf nur dann gegeben werden, wenn dies unter Beachtung der internationalen
Bestimmungen möglich ist. Die Beschränkungen gem. B 9 bleiben hiervon unberührt.
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für mich ist der schuldige nicht einer der bereits genannten, sondern der dttb.
er hätte die spielberechtigen laut seinen eigenen statuten gar nicht erteilen dürfen, wenn der betroffene spieler noch im ausland gemeldet ist:
Zitat:
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Zitat von WO DTTB
2.4Die Genehmigung nach B 2.3 ist durch das Generalsekretariat des DTTB sofort zu widerrufen, sobald
es verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für einen
anderen/für andere Verein(e) im In- und/oder Ausland besitzt.
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meine vermutung ist, das der DTTB eben dies gar nicht mehr prüft, weil es anscheinend gang und gebe ist, das in vielen nationalverbänden spieler ihre spielberechtigung behalten obwohl sie im ausland spielen.
bevor jetzt unkenrufe kommen:ich stehe in keinerlei verbindung mit rammstein, und v.a. finde ich dieses vorkommniss nicht gut, aber man sollte doch die relation zwischen den tatsachen und den regelung im hinterkopf behalten