Einzelnen Beitrag anzeigen
  #50  
Alt 21.08.2022, 06:24
Noppenzar Noppenzar ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion **
 
Registriert seit: 08.04.2008
Alter: 49
Beiträge: 8.315
Noppenzar ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Noppenzar ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Noppenzar ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: Preiserhöhung bei mytischtennis

Das kann eigentlich nicht sein.

Bei 50% Verbandsabgabe der Beiträge von Abonnenten (6 Euro abzüglich USt) müsste das, wenn ich das im Grunde richtig verstanden habe unter einem Punkt wie z. B.:

"Lizenzkosten für das Betreiben der Webseite" oder so ähnlich verbucht werden.

Also faktisch so ähnlich wie wenn ein McDonalds Betreiber die Gebühr an den Konzern entrichtet.

Also in der G+V von Mytt als Beriebsausgabe verbucht werden.

Bei der Werbung kann ich mir das so eigentlich nicht vorstellen oder kassiert der Verband da auch eine Art "Lizenzgebühr"?

Ansonsten fällt die Werbung auf der Webseite ja unter "Erträge" und würde dann einfach nur das Jahresergebnis der GmbH erhöhen und dann entweder (nach Steuern selbiger) als Gewinn vorgetragen werden, wo der Verband erstmal gar nichts von hätte oder halt nach einem von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Schlüssel an die Gesellschaftet ausgeschüttet.

Es wäre übrigens für die Transparenz des "Modells MyTT", was ja im Grunde eine "Private-Public-Partnership" ist, von Vorteil, wenn man die G+V einfach im Bundesanzeiger veröffentlichen würde. Dann gäbe es auch diese Diskussionen nicht.

Ich frage mich, warum man das nicht freiwillig publiziert, wenn man nichts zu verbergen hat. Man veröffentlicht ja nur das gesetzlich vorgeschriebene Minimum und das auch fast so spät wie möglich.
Mit Zitat antworten