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Zitat von TTundsoweiter
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Mittlerweile ja. Nachdem man vor Jahren das zeitlich begrenzte Angebot des Hauptgesellschafters, einen Teil seiner Anteile zu übernehmen, durch organisatorische Fehlleistungen verstreichen lassen hat und damit einen vorausgehenden Beschluss des DTTB-Bundestages nicht umgesetzt hat, hat man Jahre später von einem anderen Anteilseigner die Möglichkeit erhalten, die Hälfte von dessen Anteilen zu übernehmen. Diese zweite Chance hat man dann genutzt.