Zitat:
Zitat von Quizard
Beide Schiedsrichter haben nach dem Punkt auf 9:8 umgeblättert. Somit ist das eine Tatsachenentscheidung. Wenn sich in den letzten paar Jahren nichts geändert hat, darf ein Oberschiedsrichter diese Entscheidung nicht ändern.
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Die erste Tatsachenentscheidung war ja wohl, dass der zweite Schiedsrichter den Aufschlag abgezählt hat. Dann war wohl beiden Schiedsrichtern am Tisch nicht klar, dass der erste Schiedsrichter das nicht überstimmen kann (sofern der Oberschiedsrichter das vorhin korrekt erläutert hat). Darauf darf - und muss - der Oberschiedsrichter dann imho auch hinweisen.