Zitat:
Zitat von Frawie
Auf diesen Absatz bezog ich mit meinem obigen Vorschlag. Dieser wurde natürlich als absolute Ausnahme in die WO eingebracht. Es sicher nicht gewollt, damit das Durchspielen durchgängig auszuhebeln zu können.
Ich denke, dass der Spielleiter die Möglichkeit hat, die Situation individuell zu bewerten. Also z.B. einmalig die Anwendung des obigen Absatzes zuzulassen, aber nicht wiederholt.
Mich würde schon interessieren, wie das Spiel letztlich gewertet wurde.
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Es wurde tatsächlich nach E 2.8 mit 6:0 gewertet.
Als Ausnahme am ersten Spieltag, auch mit dem Hinweis, dass als Spielsystem in clicktt einfach "Bundessystem" angegeben ist. (Eigentlich muss man in die Durchführungsbestimmungen schauen, um zu wissen, in welchen Klassen durchgespielt wird und in welchen nicht.)
Nach Beschäftigung mit dem Thema ist mir aber gar nicht mehr klar, warum man nicht doch das Durchspielen grundsätzlich so aushebeln kann.
Nicht Antreten gilt nicht als Unsportlichkeit, weder aufgrund einer Verletzung noch aus anderen Gründen, z.B. weil man wegen einer beruflichen Verpflichtung früher gehen muss. Überhaupt wird ja gar keine Begründung verlangt, schon nicht rechtzeitige Spielbereitschaft gilt als Nichtantreten.
Ich sehe daher nicht, wer den Spielern beider Teams der verbleibenden Partien dies verbieten oder sie mit einer Strafe belegen könnte. Es liegt dann auch gar kein Spielabbruch vor, sondern die fehlenden Spiele werden eins nach dem anderen nicht angetreten und daher gestrichen.