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Allgemeine Frage zum Vereinsrecht -
Hallo zusammen,
nehme mal an, dass hier der eine oder andere an Board ist, der sich mit dem Vereinrecht ein wenig auskennt.
Folgende Fragestellung:
Ein Verein wird zum Zwecke der Arbeitsteilung von drei Vorständen geführt, einen Vorsitzenden im üblichen Sinne gibt es nicht. Dem geschäftsführenden Vorstand gehört als 4. Person noch der 1. Rechner an. Was passiert nun in dem Fall, dass ein Mitglied des Dreiergremiums vorzeitig sein Amt niederlegen möchte? Muss nun sofort im Rahmen einer außerordentlichen Vollversammlung ein neues Mitglied nachnomminiert werden? Die exakte Anzahl der Vorstandsmitglieder ist in der Satzung nicht geregelt.
Danke und Gruß
Clipper
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