Es sei mir gestattet, dem in allen Foren gegenwärtigen Regelexperten Casimir ein wenig zu widersprechen.
Die von Casimir angesprochene Regel besagt:
"Wenn ein Stammspieler (Platz 1 - 6 bzw. 1 - 4) in der Vorrunde oder in der Rückrunde der vergangenen Saison als Einzelspieler nicht mindestens an drei Rundenspielen mitgewirkt hat, so ist zur Rückrunde bzw. Vorrunde für die Mannschaft, in der er gemeldet wird, ein weiterer Spieler aufzunehmen."
Bevor man nun diese sportlich nicht hilfreiche Erörterungen von Casimir auf die Spitze treibt und dann notwenigerweise in die für die Auslegung von Regeln geltenden Grundsätze anwenden müßte (Auslegung einer Regel nach Sinn und Zweck; hier insbesonderes Regelungsziel: Verhinderung von Aufstellung von "Karteileichen" und nicht "Abstrafung von Clubs mit verletzten Spielern"), ergibt die Anwendung einfacher Logik bereits die Lösung.
Das Kriterium des "Einzelspielers" ist unstreitig, da die Laufenburger Mannschaft immer nur mit sechs Spielern angetreten ist, zwingend daher jeder eingesetzter Spieler auch "Einzelspieler" ist.
Die entscheidende Frage ist, wann nun ein Spieler an einem Spiel "mitgewirkt" hat. Da der Begriff nicht durch das zugrunde liegende Regelwerk definiert wurde (und dadurch ggf durch weitere Bedingungen eingeschränkt wurde), ist mithin JEDE Art der Mitwirkung als Mitwirkung im Sinne dieser Regel zu verstehen, sei es nun aktiv, passiv, siegreich, verletzt oder wie auch immer.
Da aber bekanntlich die in Frage stehende Partie, nämlich die dritte Partie, an der ich mitgewirkt habe ( TTC Weisweil - TTC Laufenburg, 29.03.2008) 9:6 endete und darin 2 meiner Spiele, die ich verletzungbedingt nicht spielen konnte, GEWERTET wurden im Endresultat und ich auch anwesend war, habe ich zumindest das Kriterium einer wie auch immer gearteten "Mitwirkung" denknotwenigerweise erfüllt.
Alles weitere soll das Bundesverfassungsgericht oder Babara Salesch klären.....
Mann oh Mann, das schmerzt im Kopf
Helmut