|
AW: Allgemeine Frage zum Vereinsrecht -
Nach unserer Satzung wird dann vom Restvorstand ein kommisarischer Nachfolger bis zur nächsten regulären Wahl bestimmt. Das ist wohl auch in unserer Verbandssatzung so, als unser Sportwart im STTB verstorben war, gab es auch zunächst einen kommisarischen Nachfolger.
Diese Vorgehensweise ist wohl üblich.
|