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AW: Allgemeine Frage zum Vereinsrecht -
Das ist aber schon sehr seltsam, da der geschäftsführende Vorstand normalerweise der "harte Kern" des Vorstandes ist, also explizit kleiner als der Gesamtvorstand.
Also, nur dass ich das richtig verstehe, der 1.Rechner (den Ausdruck hab ich noch nie gehört) gehört bei euch zwar zum geschäftsführenden Vorstand, aber nicht zum Vorstand!?!
Eigentlich folgt aus dem Wort "geschäftsführender Vorstand" ja schon, dass das ein Teil des Vorstands ist.
Laut unserer Satzung:
Geschäftsführender Vorstand:
1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Geschäftsführer, Kassierer
Erweiterter Vorstand:
Geschäftsführender Vorstand + Pressewart, Organisationsleiter, Jugendwart, Damenwartin, Gerätewart, Beisitzer
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