Zitat:
Zitat von Der_schwarze_Ritter
Habe ich doch schon!?
Ein Vergehen liegt erst nach Bekanntwerden des Verstoßes vor - rückwirkend wird da nichts passieren.
Es gilt WO/AB B 1.3
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Diese Regelung kann ich absolut nicht nachvollziehen. In diesem Fall schützt ja Unwissenheit vor Strafe!!! Habe ich zuvor noch nie in einer Sportart erlebt (wie z.B. der Wechselfehler vom VFL Wolfsburg im DFB Pokal). Letztendlich werden jetzt die Mannschaften bestraft, die schon gegen Schöppenstedt gespielt haben. Ich sehe das so wie "MaikS"... entweder die bisherigen Spiele, wo die beiden mitgespielt haben, werden gegen Schöppenstedt gewertet oder die beiden sollten auch weiterhin spielen dürfen. So ist es jedenfalls eine Wettbewerbsverzerrung.