Zitat:
Zitat von Noppenzar
Das ist ja nicht schwer. Man kann entsprechende Vergleichswerte bei Veräußerung von Betrieben heranziehen. Diese Werte liegen dem FA vor.
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Das würde bedeuten, dass man eine sehr große Palette von Betriebsbewertungen in die Steuergesetzgebung einbringen müsste und selbst, dann wird es noch eine große Streuung geben.
Zitat:
Zitat von Noppenzar
Bei Lebensmittelhändlern wie Lidl rechnet man z. B.:
Umsatz/2 abzüglich Schulden.
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Wenn du das gleiche bei einem Unternehmen mit teurem Maschinenpark oder bei einer Unternehmung mit sehr geringem Investionsbedarf ansetzt, dann kommst du zu extrem unterschiedlichen Belastungen.