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AW: Aufstellung/Spielberechtigung nach Unterbrechung
1,
Einteten in einen Verein ist in der Satzung des Vereins geregelt.
Im Normalfall Eintrittserklärung und Zustimmung des Vorstandes (Sitzung), zu jedem Zeitpunkt.
2.
Ein seriöser Verein hätte den Spieler beim Verband gelöscht, da kein Vereinsmitglied
Bei der Erteilung der Spielberechtigung wird versichert, das Er/Sie Vereinsmitglied ist.
Siehe WO B
3.
Sollte ein anderer Verein dies beim Verband monieren, muss der Verband (hier TTBW) die Unterlagen Eintrittserklärung + Protokoll der Zustimmung + ggf. Kontoauszug Beitrag) dieses Vereins anfordern,
4.
Da noch meinen Erfahrungen kaum ein Vorstand Eintritte in der Vorstandsitzung dokumentiert (je nach Satzung) liegt ein Verstoß des Vereins vor
5.
Somit würde der Spieler in den MMB aufgestellt, würde bei einer Überprüfung festgestellt, dass die Vorgaben nicht erfüllt sind, werden die Spiele, wo dieser Spieler eingesetzt wurde als verloren gewertet und ab Zeitpunkt ein neuer MMB ggf. mit Aufrücken, wenn nicht mehr Spieler als die Sollstärke gelistet sind durch die Klassenleiter (Verband)
erstellt
Eine Strafzahlung ist sicher in der Strafording vorgesehen
Wenn Zweifel bestehen, warum dieses RISIKO?
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