Wie beschrieben geht das bestimmt nicht und ist strafbar (Trainingsteilnahme, virtuell).
Wenn aber jemand wirklich eine weitere Anreise hat (sonst lohnt sich das nicht und ist auch möglicherweise anrüchig) und diese real zurücklegt, dann darf der Verein ihm sicherlich die Fahrtkosten erstatten. Wenn er sie dann (ganz oder teilweise) spendet, was seit neuem nicht mehr über Stadt/Gemeinde laufen muss, dann ist dies eine ganz korrekte Spende, gegen die niemand etwas einwenden kann.
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